AGB'S
§ 1 Geltung
Unsere Leistungen und Angebote an Interessenten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden, dies sind die Interessenten an den von uns vermakelten Objekten, über die von uns angebotenen Dienstleistungen schließen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Die von uns in den im vorhergehenden Satz genannten Medien gemachten Angaben basieren auf den uns vom Eigentümer, Bauunternehmer, Bauträger usw. erteilten Informationen und erfolgen unsererseits nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit.
(2) Das von uns gemachte Angebot ist ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Angebote und sonstige Mitteilungen dürfen vom Kunden nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen können eine Schadenersatzpflicht begründen, welche die Höhe der entgangenen Provision erreichen kann.
(3) Kommt ein Vertrag ohne uns hinzuzuziehen zustande, so ist unser Kunde verpflichtet, uns hiervon umgehend zu verständigen.
§ 3 Tätigkeit und Preise
(1) Unsere Tätigkeit ist u. a. auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von unter § 3 (2) genannten Verträgen gerichtet. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommen, so ist an uns eine Maklerprovision zu entrichten.
(2) Wird aufgrund unserer Tätigkeit anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag abgeschlossen, so ist hierfür ebenfalls die vereinbarte Maklerprovision zu zahlen. Diese Maklerprovision beträgt, sofern im Exposé nichts anderes angegeben ist, bei Verträgen über:
a. Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen für den Käufer vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis 5,95 % inkl. 19 % MwSt.
b. Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstückes und etwa bestehenden Aufbauten vom Erbbauberechtigten 5,95 % inkl. 19 % MwSt
c. Bei Vermietungen und Verpachtungen von Wohnräumen zahlbar vom Mieter/Pächter zwei Monatsnettomieten, zzgl. 19 % MwSt
(4) Bei direkten Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter bzw. Verpächter ist unser Kunde verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, dass wir ihm das Objekt nachgewiesen haben. Entsprechendes gilt auch, wenn unser Angebot an Dritte weiter geben wird.
(5) Die Maklerprovision ist fällig mit dem Abschluss eines durch uns nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages.
(6) Vertragswidriges Verhalten seitens unseres Kunden berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung vereidigter Sachverständiger.