Energieausweis
Energieausweise machen Immobilien vergleichbar.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Einem potentiellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist (mit Ausnahmen) auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis vorzulegen.Eine Ausnahme kann gegeben sein bei einem eingetragenen Baudenkmal oder einem Abrissobjekt.
Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.
Verbrauchsorientierter Ausweis:
Wird auf der Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs innerhalb eines Zeitraumes vor drei Jahren erstellt. Der Verbrauch gibt wieder, wie stark der Energieverbrauch unter anderem von spezifischen Nutzerverhalten und den Witterungseinflüssen abhängig ist.
Bedarfsorientierter Ausweis:
Er gibt den voraussichtlichen Energiebedarf einer Immobilie wieder. Der individuelle Bedarf des Gebäudes wird unter Normbedingungen berechnet und orientiert sich dabei lediglich an den verwendeten Baumaterialien, der Größe der Immobilie, als auch der Anlagentechnik.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Sie haben noch keinen gültigen Energieausweis für Ihre Immobilie?
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, benötigen Sie einen Energieausweis. Abhängig vom Baujahr und Gebäudeart benötigen Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.